Außerordentliche u. ordentliche Gesellschafterversammlung 31.05.2016
            Der Präsident und der Verwaltungsrat der Stiftung Südtiroler Sparkasse halten es nämlich, aufgrund der kürzlich erfolgten Einsetzung der neuen Organe, für erforderlich, sich eine sachgerechte Kenntnis der zu behandelnden Thematiken anzueignen. Darum wird die Gesellschafterversammlung am 31. Mai zwar abgehalten, der Mehrheitsaktionär wird jedoch vorschlagen, eine neue Gesellschafterversammlung einzuberufen, um über die Tagesordnungspunkte abzustimmen. Der Verwaltungsrat der Bank wird deshalb, voraussichtlich innerhalb von 30 Tagen ab dem ursprünglich festgelegten Datum, eine neue Gesellschafterversammlung einberufen.
 
Es wird nochmals unterstrichen, dass aufgrund der obigen Ausführungen, in der am 31. Mai stattfindenden Gesellschafterversammlung über die in der Tagesordnung vorgesehenen Punkte nicht abgestimmt wird.
 
Dies wird bekanntgegeben, um die Aktionäre, die beabsichtigen, an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen, darüber vorzeitig in Kenntnis zu setzen.