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Kapitalerhöhung: Verwaltungsrat beschließt Richtlinien

Kapitalerhöhung: Verwaltungsrat beschließt Richtlinien

Die Richtlinien sehen vor:
• die Erreichung von Vermögenskennzahlen, die weit über den vorgeschriebenen Mindestwerten liegen sollen, um eine angemessene Kapitalstärkung auch für die Zukunft zu gewährleisten;
• eine Umsetzung der Kapitalerhöhung, die den kürzlich getroffenen Beschluss der Stiftung Südtiroler Sparkasse berücksichtigt, einen Anteil der Kapitalerhöhung zu zeichnen;
• ein Angebot mit Optionsrecht zugunsten der Sparkassenaktionäre, das die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen vorsieht, die dem Kernvermögen zugerechnet werden können.

In den nächsten Monaten wird die Gesellschafterversammlung der Bank stattfinden, welche dem Verwaltungsrat die Vollmacht erteilen wird, um die notwendigen Tätigkeiten durchzuführen und die Details der Kapitalerhöhung festzulegen, die innerhalb Ende 2015 abgeschlossen wird, vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen von Seiten der verschiedenen Aufsichtsbehörden.

Der Präsident Gerhard Brandstätter erklärt: „Wir bereiten eine wichtige Kapitalstärkung für die Bank vor und sind dabei, vorbereitende Tätigkeiten umzusetzen. Dabei müssen wir einen artikulierten Prozess durchlaufen und genaue Vorgaben einhalten. Es stärkt uns die Tatsache, dass die Stiftung bereits beschlossen hat, sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen, so wie auch andere Partner. In den letzten Tagen sind Medienberichte hinsichtlich möglicher Beteiligungen von Seiten anderer lokalen Banken erschienen. Diesbezüglich möchte ich festhalten, dass unsere Bank offen und dialogbereit zu anderen Marktteilnehmern, sei es Banken und auch Nicht-Banken, ist, aber dass von unserer Seite keine ausdrücklichen Anfragen an Gegenseiten gestellt worden sind. Wir sind zuversichtlich, die Ziele der Kapitalerhöhung, die wir gerade definieren, zu erreichen, und behalten uns vor, eventuelle in den nächsten Monaten eintreffenden Interessensbekundungen von Seiten Dritter sorgfältig zu prüfen und auch zu analysieren, ob die Voraussetzungen gegeben sind, auch unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit mit den Plänen unserer Bank.“

News 25 März 2015
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