Teilnahme an der Gesellschafterversammlung
Die Südtiroler Sparkasse unterstreicht, dass die ausschließliche Bedingung zur Teilnahme an der Gesellschaftsversammlung darin besteht, Aktionär der Bank zu sein.
Der Beauftragte Verwalter und Generaldirektor Nicola Calabrò erklärt: „Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die sich jedoch nur auf eine geringe Anzahl von Aktionären bezogen haben. Es handelte sich, wie sich herausstellte, um etwa 15 Personen, die vom Problem, das wir rasch lösen konnten, betroffen waren. Ab heute Nachmittag und für die gesamte Zeitdauer bis zur Gesellschafterversammlung wird es keinerlei weitere Vorfälle dieser Art mehr geben. Alle interessierte Aktionäre sollen die Möglichkeit haben, an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen.“
News 20 Mai 2016